Betrifft Garagenschlüssel:

 

Laut Hausverwaltung müssen bei Kündigung der Garagenplätze, ab sofort die Garagenenschlüssel   persönlich an die Hausverwaltung abgegeben werden.

Auf den Abstellplätzen darf nichts gelagert werden, sollte dennoch Autoreifen, Sperrmüll, Kanister....usw.gelagert werden, wird umgehendst die Hausverwaltung verständigt.

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